Der Bußgeldkatalog - Ordnungswidrigkeiten und die Folgen !

Hier ein Link für einen ausführlichen Bußgeldkatalog/ -Rechner: www.bussgeldkataloge.de

Welche Folgen haben Punkte?
Das Verkehrszentralregister und das Punktsystem sind wichtige Instrumente, um die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen. Ein hoher Punktestand ist ein Warnsignal. Es sollte genutzt werden, das eigene Verhalten zu überprüfen und positiv zu verändern. Von einem bestimmten Punktestand ab informiert das Kraftfahrt-Bundesamt das für den Verkehrsteilnehmer zuständige Straßenverkehrsamt.

Wie lange behalte ich die Punkte?
Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Übergangsfrist von drei Monaten gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre. Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt eine Tilgung nur dann, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden. Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!).

Wie baue ich Punkte ab?
Haben Sie Punkte in Flensburg? Durch freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen können Sie bis zu 4 Punkte abbauen. Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden. Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.

Wie und wo bekomme ich Auskunft?
Sie können über Eintragungen, die Sie selbst betreffen, Auskunft verlangen. Diese ist allerdings kostenpflichtig. Wenden Sie sich schriftlich, mit einer von Ihrem zuständigen Amt beglaubigten Unterschrift, an: Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrszentral-Register, 24392 Flensburg




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